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Dänemark

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Dänemark

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 1–3 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Kopenhagen (rund 432.000 €) sind das etwa 4.320–12.960 €.

Kosten beim Kauf

Eintragungsgebühr für die Kaufurkunde (tinglysningsafgift)
1.850 DKK + 0,6 % des Kaufpreises
Eintragungsgebühr für die Hypothek
Festgebühr + ca. 1,25–1,5 % des Hypothekenbetrags
Rechtsanwalt oder Berater des Käufers
ca. 10.000–25.000 DKK
Mehrwertsteuer bei Neubauten
25 % auf Neubauten, in der Regel im Preis enthalten

Laufende Kosten als Eigentümer

Grundsteuer (grundskyld)
Kommunaler Satz auf den Bodenwert, nach dem Grundsteuersystem von 2024
Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat)
Progressive Steuer auf den Wert der Wohnung für Eigennutzer

Besteuerung von Mieteinnahmen

Mieteinkünfte aus dänischen Immobilien werden in Dänemark mit den progressiven Einkommensteuersätzen für natürliche Personen besteuert, nach Abzug der Ausgaben oder eines Pauschalbetrags.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Dänemark an?↓
Eintragungsgebühr für die Kaufurkunde (tinglysningsafgift): 1.850 DKK + 0,6 % des Kaufpreises. Eintragungsgebühr für die Hypothek: Festgebühr + ca. 1,25–1,5 % des Hypothekenbetrags. Rechtsanwalt oder Berater des Käufers: ca. 10.000–25.000 DKK. Mehrwertsteuer bei Neubauten: 25 % auf Neubauten, in der Regel im Preis enthalten.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Dänemark insgesamt?↓
In der Regel 1–3 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Dänemark besteuert?↓
Mieteinkünfte aus dänischen Immobilien werden in Dänemark mit den progressiven Einkommensteuersätzen für natürliche Personen besteuert, nach Abzug der Ausgaben oder eines Pauschalbetrags.
Immobilienkauf in Dänemark: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: Ministry of Foreign Affairs: Foreign citizens' acquisition of property in Denmark.