Planen Sie bei einer Bestandswohnung 4–6 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Budapest (rund 192.000 €) sind das etwa 7.680–11.520 €.
Mieteinkünfte unterliegen dem ungarischen Einkommensteuer-Einheitssatz von 15 %, mit Abzug der Ausgaben oder einer Pauschale.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: CEE Legal Matters: Hungary extends reduced VAT rate for new homes, IBA: Hungary's new Guest Investor Programme.