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Ungarn

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Ungarn

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 4–6 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Budapest (rund 192.000 €) sind das etwa 7.680–11.520 €.

Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer
4 % des Werts (2 % auf den Teil über 1 Mrd. HUF)
Mehrwertsteuer bei Neubauten
5 % auf begünstigte neue Wohnungen bis 31. Dezember 2026 (Übergangsregeln bis 2030); ansonsten 27 %
Rechtsanwalt (Gegenzeichnung des Vertrags)
ca. 0,5–1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Grundbuchgebühr
Geringe Festgebühr

Laufende Kosten als Eigentümer

Kommunale Gebäudesteuer
Von der Gemeinde festgelegt, oft pro m²; viele Gemeinden erheben auf Wohnungen keine

Besteuerung von Mieteinnahmen

Mieteinkünfte unterliegen dem ungarischen Einkommensteuer-Einheitssatz von 15 %, mit Abzug der Ausgaben oder einer Pauschale.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Ungarn an?↓
Grunderwerbsteuer: 4 % des Werts (2 % auf den Teil über 1 Mrd. HUF). Mehrwertsteuer bei Neubauten: 5 % auf begünstigte neue Wohnungen bis 31. Dezember 2026 (Übergangsregeln bis 2030); ansonsten 27 %. Rechtsanwalt (Gegenzeichnung des Vertrags): ca. 0,5–1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.. Grundbuchgebühr: Geringe Festgebühr.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Ungarn insgesamt?↓
In der Regel 4–6 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Ungarn besteuert?↓
Mieteinkünfte unterliegen dem ungarischen Einkommensteuer-Einheitssatz von 15 %, mit Abzug der Ausgaben oder einer Pauschale.
Immobilienkauf in Ungarn: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: CEE Legal Matters: Hungary extends reduced VAT rate for new homes, IBA: Hungary's new Guest Investor Programme.