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Monaco

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Monaco

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 6–10 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Monaco (rund 2.880.000 €) sind das etwa 172.800–288.000 €.

Kosten beim Kauf

Registrierungsgebühr (natürliche Personen)
4,75 % des Kaufpreises (7,5 % in den meisten Fällen von indirektem Eigentum über Gesellschaften)
Notargebühren
ca. 1,5 % des Kaufpreises
Mehrwertsteuer bei Neubauten
20 % Mehrwertsteuer sind in den Preisen der Bauträger enthalten; dann gelten ermäßigte Registrierungsgebühren
Maklerprovision
ca. 3 % zzgl. MwSt., in der Regel vom Käufer getragen

Laufende Kosten als Eigentümer

Jährliche Grundsteuer
Keine

Besteuerung von Mieteinnahmen

Monaco erhebt auf Mieteinkünfte keine Einkommensteuer für natürliche Personen; französische Staatsangehörige und einige Gesellschaften werden anders besteuert, und Eigentümer können in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sein.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Monaco an?↓
Registrierungsgebühr (natürliche Personen): 4,75 % des Kaufpreises (7,5 % in den meisten Fällen von indirektem Eigentum über Gesellschaften). Notargebühren: ca. 1,5 % des Kaufpreises. Mehrwertsteuer bei Neubauten: 20 % Mehrwertsteuer sind in den Preisen der Bauträger enthalten; dann gelten ermäßigte Registrierungsgebühren. Maklerprovision: ca. 3 % zzgl. MwSt., in der Regel vom Käufer getragen.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Monaco insgesamt?↓
In der Regel 6–10 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Monaco besteuert?↓
Monaco erhebt auf Mieteinkünfte keine Einkommensteuer für natürliche Personen; französische Staatsangehörige und einige Gesellschaften werden anders besteuert, und Eigentümer können in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sein.
Immobilienkauf in Monaco: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: Chambers Private Wealth 2026: Monaco.