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Frankreich

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Frankreich

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 7–9 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Paris (rund 750.000 €) sind das etwa 52.500–67.500 €.

Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuern (DMTO)
ca. 5,8–6,3 % des Kaufpreises, je nach Département
Seit April 2025 wenden die meisten Départements bis zum 31. März 2028 den erhöhten Départementsatz von 5 % an (insgesamt etwa 6,3 %); Ersterwerber einer Hauptwohnung sind von der Erhöhung ausgenommen.
Notargebühren (émoluments) und Kosten
ca. 1–1,5 % des Kaufpreises
Mehrwertsteuer bei Neubauten (VEFA)
20 % im Preis enthalten; ermäßigte Erwerbsteuern von ca. 0,7 %
Maklerprovision
Oft im angegebenen Preis enthalten

Laufende Kosten als Eigentümer

Grundsteuer (taxe foncière)
Von der Gemeinde auf Basis des Katastermietwerts festgelegt; entspricht oft 1–2 Monatsmieten
Wohnsteuer auf Zweitwohnungen (taxe d'habitation)
Für Zweitwohnungen weiterhin zu zahlen, mit Zuschlägen von bis zu 60 % in Gebieten mit hoher Nachfrage
Immobilienvermögensteuer (IFI)
0,5–1,5 % auf das französische Netto-Immobilienvermögen über 1,3 Mio. €

Besteuerung von Mieteinnahmen

Nichtansässige zahlen Einkommensteuer zu progressiven Sätzen mit einem Mindestsatz von 20 % (ein niedrigerer Durchschnittssatz ist möglich) sowie Sozialabgaben von 7,5 % für in der EU/im EWR Sozialversicherte oder 17,2 % für andere.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Frankreich an?↓
Grunderwerbsteuern (DMTO): ca. 5,8–6,3 % des Kaufpreises, je nach Département. Notargebühren (émoluments) und Kosten: ca. 1–1,5 % des Kaufpreises. Mehrwertsteuer bei Neubauten (VEFA): 20 % im Preis enthalten; ermäßigte Erwerbsteuern von ca. 0,7 %. Maklerprovision: Oft im angegebenen Preis enthalten.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Frankreich insgesamt?↓
In der Regel 7–9 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Frankreich besteuert?↓
Nichtansässige zahlen Einkommensteuer zu progressiven Sätzen mit einem Mindestsatz von 20 % (ein niedrigerer Durchschnittssatz ist möglich) sowie Sozialabgaben von 7,5 % für in der EU/im EWR Sozialversicherte oder 17,2 % für andere.
Immobilienkauf in Frankreich: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: BOFiP: Mutations à titre onéreux d'immeubles.